Coronaverordnung der Landesregierung vom 10.05.2020. Auf Öffentlichen Sportstätten ist danach unter Beachtung der dort genannten Hygiene- und Abstandsregelungen ab dem 11.05.2020 wieder eine sportliche Betätigung möglich. Auf die nachfolgende Verordnung sowie die dazu ergangene Weisung der Vorstandschaft des TSV Göllsdorf vom 14.05.2020 wird verwiesen. Für den TSV gilt danach, dass neben dem Lauf-und Walkingtreff auch wieder Tennis gespielt und auf dem Hartplatz ggf. Leichtathletik betrieben werden kann. Mannschaftssport ist aber nach wie vor nicht möglich. Die Sporthallen bleiben jedoch weiterhin geschlossen.

Hierzu wird auf die nachfolgende Corona-Verordnung sowie den Hinweis der Vorstandschaft des TSV verwiesen. Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sportstätten (Corona-Verordnung Sportstätten – CoronaVO Sportstätten) Vom 10. Mai 2020 Auf...